Die Kanzlerinnen und Kanzler tauschen sich regelmäßig über wesentliche rechtliche Aspekte ihrer Arbeit aus. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit aktuellen Urteilen zum Hochschulrecht in NRW, aber auch in anderen Ländern und der Bundesgerichte.
Während der Pandemie haben im Bereich Organisation/Planung die Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung des Infektionsschutzes sowie die Projekte zur digitalen Transformation, einen nicht unerheblichen Teil der vorhanden Kapazitäten an den Universitäten gebunden.